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Was die Prüfungsordnung sagt!1. Alle Studierende - auch die im ersten Fachsemester - müssen von belegten Lehrveranstaltungen (LV) rechtzeitig vor Ablauf der jeweiligen Rücktrittsfrist entweder über PULS oder durch Streichung aus der Einschreibeliste zurücktreten, sonst wird ein 'NE' (nicht erschienen => 5,0) verbucht. 2. Eine Ausnahmeentscheidung des PA-Vors. (nur bei objektiv nachvollziehbarer Begründung durch den Antragsteller) über eine nachträgliche Zulassung zu einer LV (Belegung einer LV mit gleichzeitiger Anmeldung zum Leistungserfassungsprozess) bzw. einen Rücktritt aus einer belegten LV nach Ablauf der vom Fach gesetzten Rücktrittsfrist (Abmeldung vom Leistungserfassungsprozess) kann ausschließlich bis zu den nachstehend aufgeführten Ausschlussfristen getroffen werden: SoSe 31.5. / WiSe 31.12. 3. Krankschreibungen (ärztliche Atteste) sind durch die Studierenden unverzüglich an das zentrale Prüfungsamt zu senden, möglichst unter Beifügung eines Beiblatts: (http://www.uni-potsdam.de/formulare/leistung/anlage_attest.pdf) 4. Eine Notenverbesserung durch Wiederholung von Prüfungsleistungen ist ausschließlich im Rahmen einer Freiversuchsregelung möglich, die aber in der jeweiligen Ordnung geregelt sein muss. 5. Nicht mehr benötigte Belegpunkte können nicht zur Notenverbesserung verwendet werden. 6. Eine einheitliche Verfahrensweise bei der Behandlung erkannter Plagiate sollte im Studienfach - besser jedoch auf Fakultätsebene - abgestimmt werden. Gravierende Entscheidungen über zu verhängende Sanktionen aufgrund eines Betrugsversuchs bedürfen immer eines Beschlusses (!) des Prüfungsausschusses (Protokoll, Unterschrift des PA-Vors., Bescheid an die/den Betroffene/n mit Rechtsbehelfsbelehrung). 7. Leistungsscheine sollen grundsätzlich nur für LV ausgestellt werden, die nicht über PULS belegt wurden bzw. nur für über PULS belegte LV, die nicht online benotet/bewertet werden (vorwiegend bei herkömmlichen - nicht modularisierten - Diplom- und Magisterstudiengängen). 8. LV, die ausdrücklich als Schlüsselqualifikation (SQ) bzw. Schlüsselkompetenz deklariert sind, müssen über PULS belegt und bewertet/benotet werden. Andere LV müssen vom PA-Vors. des Erstfachs (bzw. von ausdrücklich dazu bestimmten Modulbeauftragten für SQ) als SQ anerkannt werden. Dazu sollte dieser Vordruck verwendet werden: http://www.uni-potsdam.de/formulare/leistung/anerk_squ.pdf Was ist ECTS?ECTS basiert auf der Übereinkunft, dass das Arbeitspensum von Vollzeitstudierenden während eines akademischen Jahres 60 ECTS-Credits ergibt. Das definierte Arbeitspensum liegt in Europa im Durchschnitt bei 1500 Stunden pro Jahr; in Deutschland geht man von 1800 Stunden aus. Das bedeutet, dass ein Credit 25-30 Arbeitsstunden entspricht. Das Arbeitspensum bezieht sich auf die Zeit, die die Lernenden im Durchschnitt benötigen, um die für die jeweilige Veranstaltung oder das Modul genau zu definierenden Lernergebnisse zu erzielen.
Die BenotungDie Bewertung der Leistung des/der Studierenden wird auch weiterhin durch
eine lokal vergebene Note anhand der deutschen Notenskala von 1 bis 5
dokumentiert. Diese Note wird ergänzt durch eine ECTS-Note. Im Fall des
Transfers von Credits ist diese Ergänzung unverzichtbar, sie empfiehlt sich aber
auch bei der reinen Akkumulation von Credits, da sie Aufschluss über das
relative Abschneiden des/der Studierenden gibt und auch in das Diploma
Supplement aufgenommen werden sollte.
Unterschieden wird auch zwischen den Noten FX und F, die an die erfolglosen Studierenden vergeben werden. FX bedeutet: "Nicht bestanden - es sind Verbesserungen erforderlich, bevor die Leistungen anerkannt werden können", und F bedeutet: "Nicht bestanden - es sind erhebliche Verbesserungen erforderlich". Die Angabe der Misserfolgsquoten in der Datenabschrift ist nicht obligatorisch. Weitere InfosWeitere Informationen über ECTS und das Diploma Supplement einschließlich einer Liste der ECTS/DS-Beraterinnen und -Berater sind auf der Website der HRK unter www.hrk.de/138.htm zu finden. Auf der Website der Europäischen Kommission wird demnächst die aktualisierte Fassung des Benutzerhandbuchs (ECTS Users Guide) zu finden sein: http://europa.eu.int/comm/education/programmes/socrates/ects_en.html Und sonst - hier einige HinweiseHinweise zur
Virtuellen Vorlesungsgestaltung für Dozenten
(und Nutzungsbegleitende ...)
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