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Was die Prüfungsordnung sagt!

1. Alle Studierende - auch die im ersten Fachsemester - müssen von belegten Lehrveranstaltungen (LV) rechtzeitig vor Ablauf der jeweiligen Rücktrittsfrist entweder über PULS oder durch Streichung aus der Einschreibeliste zurücktreten, sonst wird ein 'NE' (nicht erschienen => 5,0) verbucht.

2. Eine Ausnahmeentscheidung des PA-Vors. (nur bei objektiv nachvollziehbarer Begründung durch den Antragsteller) über eine nachträgliche Zulassung zu einer LV (Belegung einer LV mit gleichzeitiger Anmeldung zum Leistungserfassungsprozess) bzw. einen Rücktritt aus einer belegten LV nach Ablauf der vom Fach gesetzten Rücktrittsfrist (Abmeldung vom Leistungserfassungsprozess) kann ausschließlich bis zu den nachstehend aufgeführten Ausschlussfristen getroffen werden: SoSe 31.5. / WiSe 31.12. 

3. Krankschreibungen (ärztliche Atteste) sind durch die Studierenden unverzüglich an das zentrale Prüfungsamt zu senden, möglichst unter Beifügung eines Beiblatts: (http://www.uni-potsdam.de/formulare/leistung/anlage_attest.pdf)

4. Eine Notenverbesserung durch Wiederholung von Prüfungsleistungen ist ausschließlich im Rahmen einer Freiversuchsregelung möglich, die aber in der jeweiligen Ordnung geregelt sein muss.

5. Nicht mehr benötigte Belegpunkte können nicht zur Notenverbesserung verwendet werden.

6. Eine einheitliche Verfahrensweise bei der Behandlung erkannter Plagiate sollte im Studienfach - besser jedoch auf Fakultätsebene - abgestimmt werden. Gravierende Entscheidungen über zu verhängende Sanktionen aufgrund eines Betrugsversuchs bedürfen immer eines Beschlusses (!) des Prüfungsausschusses (Protokoll, Unterschrift des PA-Vors., Bescheid an die/den Betroffene/n mit Rechtsbehelfsbelehrung).

7. Leistungsscheine sollen grundsätzlich nur für LV ausgestellt werden, die nicht über PULS belegt wurden bzw. nur für über PULS belegte LV, die nicht online benotet/bewertet werden (vorwiegend bei herkömmlichen - nicht modularisierten - Diplom- und Magisterstudiengängen).

8. LV, die ausdrücklich als Schlüsselqualifikation (SQ) bzw. Schlüsselkompetenz deklariert sind, müssen über PULS belegt und bewertet/benotet werden. Andere LV müssen vom PA-Vors. des Erstfachs (bzw. von ausdrücklich dazu bestimmten Modulbeauftragten für SQ) als SQ anerkannt werden. Dazu sollte dieser Vordruck verwendet werden: http://www.uni-potsdam.de/formulare/leistung/anerk_squ.pdf

Was ist ECTS?

ECTS basiert auf der Übereinkunft, dass das Arbeitspensum von Vollzeitstudierenden während eines akademischen Jahres 60 ECTS-Credits ergibt. Das definierte Arbeitspensum liegt in Europa im Durchschnitt bei 1500 Stunden pro Jahr; in Deutschland geht man von 1800 Stunden aus. Das bedeutet, dass ein Credit 25-30 Arbeitsstunden entspricht. Das Arbeitspensum bezieht sich auf die Zeit, die die Lernenden im Durchschnitt benötigen, um die für die jeweilige Veranstaltung oder das Modul genau zu definierenden Lernergebnisse zu erzielen. 

  • Für eine realistische Berechnung des Arbeitspensums empfiehlt es sich, anfangs geschätzte Werte zu Grunde zu legen, diese aber in regelmäßigen Abständen unter Einbeziehung der Studierenden (durch Fragebögen, Zeiterfassung in Form von "Lerntagebüchern" u.ä.) empirisch zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Die Beteiligung der Studierenden ist hierbei unverzichtbar.
  • Auch ermöglicht die Zuteilung von Credits eine Quantifizierung der angestrebten Lernergebnisse. Bei diesen Ergebnissen handelt es sich um Kompetenzen, die verdeutlichen, was die Studierenden nach Abschluss eines Lernprozesses wissen, verstehen oder in der Lage sind zu vollbringen. Lernergebnisse sind für jede Lehrveranstaltung bzw. jedes Modul genau zu definieren und im Informationspaket (s.u.) aufzuführen. Die Credits im ECTS erhalten Studierende erst, wenn sie in einer Prüfung nachgewiesen haben, dass sie das angestrebte Lernergebnis  erreicht haben. 
  • Die Zuteilung der ECTS-Credits basiert auf der offiziellen, gesetzlichen Studiendauer des Abschnitts eines Studiengangs. Das gesamte Arbeitspensum, das absolviert werden muss, um nach offiziell drei oder vier Jahren einen ersten akademischen Grad zu erreichen, ergibt 180 oder 240 Credits. ECTS stellt den selbständigen Studierenden in den Mittelpunkt (lernerorientiertes System). Das Arbeitspensum der Studierende wird deshalb im Rahmen von ECTS auf der Grundlage der gesamten Zeit berechnet, die für das Studium aufgewendet wird und schließt neben Vorlesungen und Seminaren auch das Selbststudium, die Vorbereitung auf und die Teilnahme an Prüfungen usw. ein.  Die Berechnung der Credits pro Lehrveranstaltung darf deshalb nicht auf der Grundlage der Semesterwochenstunden, also der Präsenzzeit der Studierenden in Lehrveranstaltungen, erfolgen.
  • Credits werden allen Bildungskomponenten eines Studiengangs zugeteilt (beispielsweise Module, Kurse, Praktika, Abschlussarbeit usw.) und geben das Arbeitspensum für jede Komponente im Verhältnis zum gesamten Arbeitspensum wieder, das für ein volles akademisches Jahr/Studienjahr im betreffenden Studiengang zu leisten ist. 

Die Benotung

Die Bewertung der Leistung des/der Studierenden wird auch weiterhin durch eine lokal vergebene Note anhand der deutschen Notenskala von 1 bis 5  dokumentiert. Diese Note wird ergänzt durch eine ECTS-Note. Im Fall des Transfers von Credits ist diese Ergänzung unverzichtbar, sie empfiehlt sich aber auch bei der reinen Akkumulation von Credits, da sie Aufschluss über das relative Abschneiden des/der Studierenden gibt und auch in das Diploma Supplement  aufgenommen werden sollte. 
Die ECTS-Bewertungsskala gliedert die Studierenden nach statistischen Gesichtspunkten. Daher sind statistische Daten über die Leistung der Studierenden Voraussetzung für die Anwendung des ECTS-Bewertungssystems. Die erfolgreichen Studierenden erhalten folgende Noten:

  • A die besten 10 %
  • B die nächsten 25 %
  • C die nächsten 30 %
  • D die nächsten 25 %
  • E die nächsten 10 %  

Unterschieden wird auch zwischen den Noten FX und F, die an die erfolglosen Studierenden vergeben werden. FX bedeutet: "Nicht bestanden - es sind Verbesserungen erforderlich, bevor die Leistungen anerkannt werden können", und F bedeutet: "Nicht bestanden - es sind erhebliche Verbesserungen erforderlich". Die Angabe der Misserfolgsquoten in der Datenabschrift ist nicht obligatorisch. 

Weitere Infos

Weitere Informationen über ECTS und das Diploma Supplement einschließlich einer Liste der ECTS/DS-Beraterinnen und -Berater sind auf der Website der HRK unter www.hrk.de/138.htm zu finden.  Auf der Website der Europäischen Kommission wird demnächst die aktualisierte Fassung des Benutzerhandbuchs (ECTS Users Guide) zu finden sein:  http://europa.eu.int/comm/education/programmes/socrates/ects_en.html 

Und sonst - hier einige Hinweise

Hinweise zur Virtuellen Vorlesungsgestaltung für Dozenten (und Nutzungsbegleitende ...)

Hinweise für Jobsucher

 

 

 



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